Donnerstag, 3. März 2016

Die Baugenehmigung oder Passierschein A38 die Dritte

Heute, 04.03.2016 haben wir endlich die Baugenehmigung erhalten - große Freude in der Bauherrenwohnung! Und das mit nur vier Wochen Verspätung. Ne, wat en herrlisch Geföhl.

Ein paar kleinere Katastrophen gab es in der Zeit, über die wollte ich aber gesammelt berichten, irgendwie wird man ja schon etwas abergläubig. Zunächst warteten wir sehr geduldig und ohne uns viele Sorgen zu machen. Nachdem die Frist dann aber eine Woche abgelaufen war, wurde ich doch ein wenig nervös, warten ist einfach nicht meine Stärke. Ich habe daraufhin einfach die Sachbearbeiterin angerufen und freundlich nachgefragt. Sie hat mir mitgeteilt, sie habe eine erste Prüfung vorgenommen, die abschließende Prüfung stehe noch aus. Ich bat um Rückruf, für den Fall, dass sie etwas fände.
Hat sie dann auch gemacht, leider. Rückruf bedeutet nämlich, es gibt Beanstandungen. Bei uns bzgl. der Firsthöhe und der Neigung des Dachs auf unserem Zwerchgiebelhaus. Da lernt man so einiges dazu. Z.B., dass die Bauverordnung NRW offensichtlich Auslegungssache ist und nicht eindeutig. Da mag jetzt jeder Jurist kräftig lachen, ich hatte immer auf Eindeutigkeit gehofft. Es ist aber nicht ganz eindeutig, ob das Dach vom Zwerchgiebelhaus den Bestimmungen für das Hauptdach unterliegt oder nicht. Unsere Sachbearbeiterin entschied: ja. Daher muss das Dach mind. 10° und max 40° Neigung haben, hat ein Flachdach aber eben nicht. Also muss ein Satteldach her. Erboster Rückruf bei 4life, schließlich sollten die doch so etwas wissen oder zumindest die Architektin. Sei Ermessenssache, teilte man uns mit. Aha. Nu gut. Herr Schmitz wollte dann noch mal mit der Sachbearbeiterin reden, anscheinend sollte sich einiges auf dem kurzen Dienstweg erreichen lassen.Man einigte sich in der Woche darauf, dass das Flachdach eine Neigung von 10° bekommen sollte. Dafür mussten neue Pläne gezeichnet werden, die Architektin gab sie am Mittwoch drauf in die Post. Dann passierte: nix. Die mussten ankommen, bearbeitet werden, mittlerweile waren ja andere Vorgänge auf dem Tisch, ich rief noch zwei Mal an. Erwähnte ich, dass ich ungeduldig bin?
Tja, und heute, vier Wochen nach meinem ersten Anruf, kam dann die Genehmigung.

Kosten: ca. 550€, deutlich mehr als das Freistellungsverfahren, ich hoffe aber auch sicherer, das mit dem Dach hätte ja schon blöd für uns enden können. Die Beanstandung bzgl. der Firsthöhe hat uns dann noch einmal 100€ mehr gekostet. Wie wir erfahren haben, ist die geänderte Höhe nicht entschieden, sondern nur zur Genehmigung im Rat abgestimmt. Das wird dann ausgelegt und im April wird dann endgültig darüber angestimmt. Und wieder etwas Neues gelernt.


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